Termine
Erörterungstermin zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Isar
Antrag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim auf Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Isar auf dem Gebiet der Gemeinden Krün, Wallgau und des Marktes Mittenwald von Flusskilometer 244,200 bis 263,315
Zur Minimierung von Hochwasserschäden sollen Gebiete, die bei einem Hochwasser überschwemmt werden, ermittelt und als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Bei einem Überschwemmungsgebiet handelt es sich um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Die Festsetzung dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr.
Die Isar liegt im Bereich des Hochwasserrisikogebiets nach § 73 Abs. 1 i.V.m. § 73 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und ist daher verpflichtend als Überschwemmungs-gebiet festzusetzen. Nach Art. 46 Abs. 2 S. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) ist als Bemessungshochwasser für das Überschwemmungsgebiet ein HQ100 zu wählen.
Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das mit der Wahrscheinlichkeit 1/100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann das Ereignis innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat für die Isar im Landkreis Garmisch-Partenkirchen das Überschwemmungsgebiet für ein HQ100 nunmehr neu ermittelt und beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen die Festsetzung dieses Überschwemmungsgebietes beantragt. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 46 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) durch Erlass einer Rechtsverordnung.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen führt derzeit das Verordnungsverfahren durch und wird die im Rahmen des Verfahrens rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden mit dem Antragsteller, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen Personen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Der Erörterungstermin gemäß Art. 73 Abs. 6 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz findet am
Mittwoch, den 26. April 2017, 9.00 Uhr
im Sitzungssaal des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen (Gebäude C, EG),
Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.
Der Termin wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Homepage der Gemeinde Krün, unter www.alpenwelt-karwendel.de/buerger-service-info-kruen, auf der Homepage der Gemeinde Wallgau, unter www.gemeinde-wallgau.de und auf der Homepage des Marktes Mittenwald, unter www.alpenwelt-karwendel.de/service-links, sowie auf der Homepage des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, unter www.lra-gap.de eingesehen werden.