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Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 14.BayIfSMV -
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 14.BayIfSMV -
Amtliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 6 Satz 1 der 14. BayIfSMV- in der Fassung vom 05.10.2021
Inzidenzabhängige Regelungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen; 7-Tage Inzidenz über 35
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gibt gemäß § 3 Abs. 6 Satz 1 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14.BayIfSMV) vom 01.09.2021in der Fassung vom 05.10.2021 folgendes bekannt:
Die Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (sog. 7-Tage Inzidenz) hat im Landkreis Garmisch-Partenkirchen an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 überschritten.
Der vom Robert-Koch-Institut festgestellte Wert betrug
am 09.10.2021 46,4
am 10.10.2021 44,2
am 11.10.2021 41,9
Die Bekanntgabe erfolgt am 11.10.2021 um 12.00 Uhr auf der Homepage des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter https://www.lra-gap.de/de/
Ab 13.10.2021 0:00 Uhr gelten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen deshalb die in der 14.BayIfSMV festgelegten inzidenzabhängigen Regelungen für eine 7-Tage Inzidenz von über 35. Es gilt insbesondere die 3-G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) in den in § 3 der 14. BayIfSMV genannten Fällen.
Außerdem erfolgt nachträglich am 12.10.2021 eine Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen und im Schaukasten des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen.
Die Regelungen gelten bis eine erneute amtliche Bekanntmachung nach § 3 Absatz 6 Satz 3 der 14.BayIfSMV erfolgt.
Begründung
Gemäß § 3 Abs. 6 Satz 1 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist eine unverzügliche amtliche Bekanntmachung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde erforderlich, sobald in ihrem Gebietsbereich an drei aufeinanderfolgenden Tagen die vom Robert-Koch-Institut im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 überschreitet.
Der maßgebliche Wert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen wurde am 09.10.2021, am 10.10.2021 und am 11.10.2021 im Gebiet des Landkreises Garmisch-Partenkirchen überschritten.
Somit gelten ab dem 13.10.2021 0.00 Uhr die Regelungen der 14. BayIfSMV, an die Voraussetzung geknüpft ist, dass eine 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten ist. Dies sind die Regelungen des § 3 der 14. BayIfSMV.
Gemäß Art. 41 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 und 2 BayVwVfG i. V. m. Art. 51 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) analog und Art. 4 Abs. 2 des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) erfolgt die Bekanntmachung am 11.10.2021 ab 12.00 Uhr auf der Homepage des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter https://www.lra-gap.de/de/. Sie wird am 12.10.2021 nachträglich im Amtsblatt und im Schaukasten des Landratsamtes bekannt gegeben.
Landratsamt
Garmisch-Partenkirchen
Garmisch-Partenkirchen, 11.10.2021
Anton Speer
Landrat