01.04.2021
Das Corona-Testzentrum und das Corona-Impfzentrum des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sind auch über die Osterfeiertage in Betrieb.
01.04.2021
Das Corona-Testzentrum und das Corona-Impfzentrum des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sind auch über die Osterfeiertage in Betrieb.
29.03.2021
Nach telefonischer Anmeldung ist es seit dem 27. März 2021 möglich, im lokalen Testzentrum einen Termin für einen Antigen-Schnelltest zu erhalten, Tel.: 08821/751-500
29.03.2021
Nach telefonischer Anmeldung ist es seit dem 27. März 2021 möglich, im lokalen Testzentrum einen Termin für einen Antigen-Schnelltest zu erhalten, Tel.: 08821/751-500
24.03.2021
Die Deponie Schwaiganger, die Müllumladestationen und die Wertstoffhöfe des Landkreises sowie die Grüngutannahmestellen haben am Gründonnerstag, 1. April 2021, und am Karsamstag, 03. April 2021, zu den üblichen Zeiten geöffnet.
24.03.2021
Die Deponie Schwaiganger, die Müllumladestationen und die Wertstoffhöfe des Landkreises sowie die Grüngutannahmestellen haben am Gründonnerstag, 1. April 2021, und am Karsamstag, 03. April 2021, zu den üblichen Zeiten geöffnet.
24.03.2021
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gibt gemäß § 3 Nr. 2 der 12.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12.BayIfSMV) Folgendes bekannt:
Die Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.00 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (sog. 7-Tage-Inzidenz) hat im Landkreis Garmisch-Partenkirchen an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschritten. Ab 26. März 2021, 0:00 Uhr, gelten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen deshalb die in der 12.BayIfSMV festgelegten inzidenzabhängigen Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz von über 100. Die inzidenzabhängigen Regelungen betreffen insbesondere die Bereiche Einzelhandel, Dienstleistungen, Sport, Kulturstätten, außerschulische Bildung, sowie die Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre.
24.03.2021
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gibt gemäß § 3 Nr. 2 der 12.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12.BayIfSMV) Folgendes bekannt:
Die Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.00 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (sog. 7-Tage-Inzidenz) hat im Landkreis Garmisch-Partenkirchen an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschritten. Ab 26. März 2021, 0:00 Uhr, gelten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen deshalb die in der 12.BayIfSMV festgelegten inzidenzabhängigen Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz von über 100. Die inzidenzabhängigen Regelungen betreffen insbesondere die Bereiche Einzelhandel, Dienstleistungen, Sport, Kulturstätten, außerschulische Bildung, sowie die Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre.
23.03.2021
23.03.2021
23.03.2021
Von Anfang April bis Ende Mai können Bürgerinnen und Bürger ihre Grünabfälle an den Wertstoffhöfen und sonstigen Sammelstellen kostenlos abgeben
23.03.2021
Von Anfang April bis Ende Mai können Bürgerinnen und Bürger ihre Grünabfälle an den Wertstoffhöfen und sonstigen Sammelstellen kostenlos abgeben
19.03.2021
Die Müllumladestation Mittenwald ist am Montag, 22. März 2021, ab 14 Uhr geschlossen.
Grund hierfür ist eine Betriebsversammlung.
19.03.2021
Die Müllumladestation Mittenwald ist am Montag, 22. März 2021, ab 14 Uhr geschlossen.
Grund hierfür ist eine Betriebsversammlung.
18.03.2021
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Antragsrist für die Vereinspauschale zur Förderung des außerschulischen Sports bis zum 6. April verlängert
18.03.2021
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Antragsrist für die Vereinspauschale zur Förderung des außerschulischen Sports bis zum 6. April verlängert
16.03.2021
In insgesamt sechs Apotheken im Landkreis Garmisch-Partenkirchen können Bürgerinnen und Bürger nun einen Corona-Schnelltest machen
16.03.2021
In insgesamt sechs Apotheken im Landkreis Garmisch-Partenkirchen können Bürgerinnen und Bürger nun einen Corona-Schnelltest machen
16.03.2021
Ab Donnerstag, 18. März gelten im Landkreis die Corona-Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100
16.03.2021
Ab Donnerstag, 18. März gelten im Landkreis die Corona-Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100