Kreisrechnungsprüfung
Kreisrechnungsprüfung
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Ansprechpartner/in: |
Martin Reimann Leitung |
Zimmer/Lage: | A 217 |
Telefon: | 08821 751-283 |
E-Mail: | Martin.Reimann@LRA-GAP.de |
Ansprechpartner/in: |
Claudia Hofheinz Sachbarbeiterin |
Zimmer/Lage: | A 216 |
Telefon: | 08821 751-234 |
E-Mail: | Claudia.Hofheinz@LRA-GAP.de |
Das örtliche Prüfungswesen wird vom Grundsatz her in der Landkreisordnung geregelt. Das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen gliedert sich in drei Bereiche auf und zwar in die Rechnungsprüfung, die Kassenprüfung und die Abschlussprüfung.
Der Zweck der Rechnungsprüfung besteht darin, die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung zu überwachen.
Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der örtlichen Rechnungsprüfung dem Kreistag und bei den örtlichen Kassenprüfungen dem Landrat unmittelbar verantwortlich. Organisatorisch untersteht die Rechnungsprüfung unmittelbar dem Landrat. Besondere Aufträge zur Prüfung der Verwaltung können der Kreistag und der Landrat erteilen. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist die Rechnungsprüfung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Die Berichte der Rechnungsprüfung über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises sowie über den Jahrsabschluss des Eigenbetriebs Klinikum Garmisch-Partenkirchen dienen dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Kreistag als Grundlage dafür, dass die Jahresrechnung und der Jahresabschluss vom Kreistag festgestellt und die Entlastung erteilt werden kann.
Hinweisgeberschutz (Whistleblowing)
Die Kreisrechnungsprüfung wurde nach dem Hinweisgeberschutzgesetz als Meldestelle für das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen im Sinne dieses Gesetzes betraut. Nach gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wurden interne Meldekanäle für schriftliche und telefonische Meldungen eingerichtet, die den notwendigen Datenschutz gewährleisten.
Wir stellen ein internes Hinweisgebersystem zur Verfügung, um Hinweise auf potenzielle Missstände, Gesetzesverstöße und sonstiges Fehlverhalten innerhalb unserer Verwaltung anonym, vertraulich oder transparent auf einem sicheren Weg entgegennehmen, bearbeiten und dokumentieren zu können.
Unser Hinweisgebersystem steht Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld der beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, somit insbesondere unseren Bediensteten, ehemaligen Bediensteten, Stellenbewerbern oder freien Mitarbeitern unserer Verwaltung zur Verfügung.
Link für Meldungen über unsere Hinweisgeberwebseite:
Für den mündlichen Meldekanal können Sie folgende Kontaktnummer wählen:
+498962825316
Die nachfolgenden Links geben weitere Hinweise und Informationen zu den organisatorischen Prozessen:
Hinweisgeber-Compliance-Richtlinie
Hinweisgebersystem Datenschutzinformation