Ehrungen
Würdigung ehrenamtlichen Engagements durch staatliche Ehrungen und Ehrungen des Landkreises
Staatliche Ehrungen des Bundes
Verdienste im Ehrenamt auf Bundesebene werden mit der Bundesverdienstmedaille oder dem Verdienstkreuz am Bande gewürdigt.
Voraussetzungen der Auszeichnungen:
- Für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen bzw. besondere Verdienste
- auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Bei Verdienstkreuz: Mindestalter 40 Jahre
- Bei Verdienstmedaille: kein Mindestalter
Ehrenamtliche Verdienste bei Rettungs- und Hilfsorganisationen und kommunalpolitische Verdienste sind auch auszeichnungswürdig.
Nähere Informationen zu Ehrungen des Bundes finden Sie hier.
Staatliche Ehrung des Freistaates Bayern für Verdienste im Ehrenamt
Der Bayerische Ministerpräsident verleiht seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt.
Voraussetzungen der Auszeichnung:
- Aktive Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen, Organisationen, sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder sonstigen Zielen.
- Hervorragende Verdienste.
- Ehrenamt vorrangig im örtlichen Bereich.
- Verdienste umfassen mindestens 15 Jahre.
Für ehrenamtliche Verdienste bei Rettungs- und Hilfsorganisationen sind die Ehrenzeichen der jeweiligen Institution vorrangig. Auch kommunalpolitische Verdienste werden zunächst mit der Kommunalen Dankurkunde oder Kommunalen Verdienstmedaille gewürdigt.
Nähere Informationen zu Ehrungen des Freistaates Bayern finden Sie hier.
Träger des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten erhalten die Bayerische Ehrenamtskarte in Gold.
Bayerische Staatsmedaillen
Die Bayerischen Staatsmedaillen werden für herausragende Verdienste an Personen, Vereinigungen und Kommunen auf folgenden Gebieten verliehen:
- Umwelt
- Gesundheit
- Sozial
- Innere Sicherheit
- bayerische Wirtschaft
Grüner und Weißer Engel
Der Grüne Engel wird für vorbildliche ehrenamtliche Leistungen im Naturschutz verliehen. Das Ehrenamt muss nachhaltig und über längere Zeit ausgeübt werden.
Der Weiße Engel wird für vorbildliche ehrenamtliche Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich verliehen. Das Ehrenamt muss regelmäßig und über längere Zeit ausgeübt werden.
Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
Der Freistaat Bayern zeichnet jedes Jahr Personen aus, die ihre Mitmenschen aus Lebengefahr gerettet haben. Folgende Auszeichnungen werden verliehen:
- Bayerische Rettungsmedaille
- Christophorus-Medaille
Für die Verleihung der Bayerischen Rettungsmedaille müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- lebensrettende Tat innerhalb des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
- eigene unmittelbare Lebensgefahr des Retters
Für die Verleihung der Christophorusmedaille müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- lebensrettende Tat innerhalb des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
- besonders schwierige Umstände für den Retter
Weiterführende Informationen zu den Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr erhalten Sie hier.
Ehrungen des Landkreises
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat eine Satzung über die Verleihung von Ehrenzeichen erlassen.
Diese regelt unter anderem die Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste im Ehrenamt in Silber und Gold.
Voraussetzungen der Auszeichnungen:
- Langjährige, aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften.
- Kulturelles, soziales, sportliches oder anderes gemeinnütziges Ziel des Vereins/der Organisation.
- Besondere ehrenamtliche Verdienste.
- Vorgeschlagener ist der Auszeichnung würdig.
- Art des Ehrenzeichens ist abhängig von Umfang, Art und Dauer des Engagements.
Anregungen für die Verleihung von Ehrenzeichen des Landkreises kann jeder Kreisbürger machen; vorschlagsberechtigt sind der Landrat und die Mitglieder des Kreistages.
Anregung einer Auszeichnung
Um eine Ehrung des Bundes, des Freistaates oder des Landkreises anzuregen, wird benötigt:
- Detaillierte Beschreibung des ehrenamtlichen Engagements
- Dauer des Engagements
- Angaben zur Person des Vorgeschlagenen (inkl. Beruf, Anschrift)
- Benennung weiterer Vereine, in denen der Vorgeschlagene Mitglied ist
Mit untensthenden Formularen können Sie staatlichen Ehrungen des Bundes und des Freistaates sowie Landkreisehrungen anregen.
Formular zur Anregung einer staatlichen Auszeichnung
Formular zur Anregung einer Auszeichnung des Landkreises
Anregungen von Gemeinden
Um eine Auszeichnung anzuregen, bitte Anregung hochladen.
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Ansprechpartner/in
Theresa Höbel |
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Telefon: | 08821 751-208 |
E-Mail: | Theresa.Hoebel@lra-gap.de |
Zimmer: | A 115 |