Zensus 2022
Volks- und Wohngebäudezählung - Zensus 2022 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Es ist wieder soweit. 2022 steht der nächste Zensus an. Die deutschlandweit größte statistische Erhebung ist gemein hin als Volkszählung bekannt. Es findet eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen statt. Die Erhebung wird alle zehn Jahre gemeinsam durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchgeführt. Pandemiebedingt wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.
Auch der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist mit dabei. Für die Vorbereitung und Durchführung wurde eine eigene kommunale Erhebungsstelle im Landratsamt eingerichtet. Die Mitarbeiter*innen sind erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger.
Für die persönlichen Befragungen benötigen wir die Mithilfe von Interviewer*innen, auch Erhebungsbeauftragte genannt. Sie werden die zufällig ausgewählten circa 24.000 Bürgerinnen und Bürger im Landkreis besuchen und deren Daten mittels Tablets erfassen. Wir suchen hierfür ungefähr 190 Freiwillige, die im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli 2022 eigenverantwortlich je circa 100 bis 150 Personen befragen. Das sind etwa 50 Haushalte. Dafür erhalten sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von durchschnittlich 700 bis 800 Euro.
Interesse? Viele Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie hier.
Was ist der Zensus und wofür brauchen wir die Volkszählung?
Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden? Wie wohnen und arbeiten sie? Und gibt es genügend Wohnraum? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um all diese Fragen und noch mehr beantworten zu können findet der Zensus statt. Neben der Bevölkerung werden auch Gebäude und Wohnungen gezählt. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist diese regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. Ziel des Zensus ist die Ermittlung der Einwohnerzahl in Deutschland. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden werden aufgrund von gewonnen statistischen Daten zum Leben und Wohnen getroffen.
Allgemeine Informationen rund um den Zensus finden Sie beim Statistischen Bundesamt unter www.zensus2022.de. Weitere Details zum Zensus in Bayern bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Statistik unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
Wie funktioniert der Zensus 2022 in Garmisch-Partenkirchen?
Die Vorbereitung und Durchführung übernimmt die Erhebungsstelle, die sich im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen befindet. Wir sind zuständig für die Anwerbung, Schulung, Betreuung und Koordination der etwa 190 Erhebungsbeauftragten.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit telefonisch, per Mail oder postalisch an uns wenden. Gerne beantworten wir alle Fragen „rund um den Zensus 2022".
Zudem stellen wir die Qualität der erhobenen Daten sicher und gewährleisten die hohen Standards für den Datenschutz.
Wie laufen die persönlichen Befragungen ab Frühjahr 2022 vor Ort ab?
Die Interviewer*innen, sog. Erhebungsbeauftragte, kündigen sich mittels Terminkarte zuvor schriftlich an. Wenn sie dann zu Ihnen nach Hause kommen, weisen sie sich natürlich entsprechend aus. Auch die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Corona-Regeln ist gegeben. Etwa fünf bis zehn Minuten dauert die kurze Befragung zum Beispiel nach dem Alter, der Staatsbürgerschaft, der Schulbildung, dem Beruf oder der Wohnsituation. Die Daten werden mittels Tablet erfasst.
Wir appellieren an die zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, unterstützen Sie die Erhebungsbeauftragten. Diese sind ehrenamtlich tätig.
Wenn auch Sie als Erhebungsbeauftragter unterwegs sein möchten, sind Sie herzlich willkommen. Viele Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie hier.
Wer wird befragt und besteht Auskunftspflicht?
Im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung werden nicht alle Einwohner befragt.
Beim Zensus 2022 in Deutschland handelt es sich um eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch Stichproben ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Vorrangig werden Daten aus Verwaltungsregistern verwendet. Diese Daten sind jedoch am manchen Stellen zu ungenau oder liegen gar nicht vor.
Deshalb kommen persönliche Befragungen in den Haushalten vor Ort hinzu. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen trifft das etwa 24.000 Einwohner. Verteilt auf sämtliche Gemeinden des Landkreises. Alle dafür ausgewählten Personen sind kraft Gesetz auskunftspflichtig.
Bei Bewohner*innen in Wohnheimen oder in Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Seniorenpflegeheime) wird eine Vollerhebung durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Personen, die dort wohnen befragt werden. Jedoch besteht Auskunftspflicht für die Einrichtungsleitung. Diese wird stellvertretend für die Bewohner*innen die Fragen beantworten.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung werden alle privaten Eigentümer*innen von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt. Dies gilt für gewerblich tätige Mehrfacheigentümer*innen und Verwalter*innen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtige von Wohnungen und Gebäuden entsprechend. Es findet demnach ebenfalls eine Vollerhebung in diesem Bereich statt.
Was passiert mit den Daten und welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es?
Sämtliche erhobene Daten werden an die Statistischen Ämter übermittelt. Dort werden sie ausgewertet. Den streng abgeschotteten Bereich der Statistischen Ämter verlassen die Daten ausschließlich anonymisiert. Persönliche Angaben müssen geheim gehalten werden. Es geht nicht darum, etwas über individuelle Lebensverhältnisse oder persönliche Einstellungen zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden. Ziel und Zweck ist es, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten.
Der Schutz der Daten ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Hier geht es um Vertrauen und Akzeptanz der Bevölkerung. Es werden Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Das gesamte Projekt Zensus 2022 wird sowohl von der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit – als auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit begleitet.
Bürger*innen können sich darauf verlassen, dass die erhobenen Daten keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden. Gegenüber anderen Behörden gilt das Prinzip des Rückspielverbotes. Das bedeutet, dass aufgrund der gewonnen Erkenntnisse, zum Beispiel keine Korrekturen in den Einwohnermeldeämtern oder Grundsteuerstellen vorgenommen werden dürfen.
Informationspflicht nach dem III. Kapitel (Art. 12 bis 23) der DSGVO:
Datenschutz-Info Erhebungsbeauftragte
So werden Sie Erhebungsbeauftragter.
Kontakt:
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Erhebungsstelle Zensus 2022
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Ansprechpartnerinnen:
Alexandra Ertner-Albrecht
Telefon: 08821 / 751-322
E-Mail: ehst@lra-gap.de
Angelika Heiß
Telefon 08821 / 751-580
E-Mail: ehst@lra-gap.de
Um Terminvereinbarung wird gebeten!