Digitales Baugenehmigungsverfahren
Allgemeines
Ab dem 01.12.2023 führt das Bauamt des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen das digitale Baugenehmigungsverfahren ein. Bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser reichen zukünftig ihre Anträge für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen digital ein.
Die notwendigen Antragsunterlagen können nur mittels intelligenter digitaler Formulare, sogenannter „Online-Assistenten" hochgeladen werden. Eine Einreichung als digitales Dokument per E-Mail im Landratsamt ist unwirksam. Wenn Sie die Online-Assistenten nicht verwenden können, müssen die Anträge weiterhin in Papierform beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden.
Das gesamte Online-Verfahren finden Sie hier.
Änderung der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge
Das digitale Baugenehmigungsverfahren bedingt eine wichtige Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Abgrabungsanträge), ändert sich die Zuständigkeit bei der Antragsabgabe. Dies betrifft sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge. Diese sind ab 01.12.2023 direkt beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen einzureichen.
Davon ausgenommen sind ausschließlich papiergebundene Anträge auf Genehmigungsfreistellung oder isolierte Befreiung und Abweichung von örtlichen Bauvorschriften. Diese können weiterhin bei der zuständigen Gemeinde abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass nur Anträge den Landkreis betreffend eingereicht werden können. Alle Anträge für den Markt Garmisch-Partenkirchen müssen im Rathaus Garmisch-Partenkirchen abgegeben werden.
Bürgerauskunft zum Bearbeitungsstand
Der Antragssteller kann sich jederzeit über den aktuellen Stand der Dinge informieren. Die sogenannte „Bürgerauskunft" ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand zu nehmen. Über bauamt@lra-gap.de erhalten Sie Ihren Zugangscode - bitte unbedingt das Aktenzeichen des Bauvorhabens nennen.
Die Bürgerauskunft finden Sie hier.
Digitale Antragsstellung für bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser
Für die Nutzung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens ist eine BayernID erforderlich. Diese können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser über das BayernPortal beantragen.
Bei der digitalen Bauantragstellung wird auf die Unterschriften verzichtet. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist nicht ausreichend, es erfordert die Registrierung mittels elektronischen Personalausweises oder ELSTER-Zertifikat (siehe Erklärungen im BayernPortal).