ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr im Landkreis
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gibt es viele Alternativen zum Auto.
Auf dieser Seite finden Sie Links zu Fahrplänen und den wichtigsten Angeboten zwischen München und Innsbruck.
Informationen rund um Bus & Bahn
Allgemeine Informationen zu Bus und Bahn
- Liniennetzplan Landkreis
- Bus & Bahn Garmisch-Partenkirchen
Fahrplan 2023 - Bayern Fahrplan für Bus und Bahn
Auskunft zu Busfahrplänen und Tickets
- Ortsbusse (Garmisch-Partenkirchen/Farchant)
- Eibsee-Bus (Garmisch-Partenkirchen/Grainau)
- RVO Regionalverkehr Oberbayern
- Verkehrsgemeinschaft Garmisch-Partenkirchen
Kombi-Fahrscheine für Ortsbus Garmisch-Partenkirchen, Eibsee-Bus und RVO - Flixbus
Fernbusverbindungen von und nach Garmisch-Partenkirchen
Auskunft zu Bahnfahrplänen und Tickets
- ÖBB Österreichische Bundesbahnen
- Einfach-raus-Ticket
- Kombikarten Bahn-Berg
Weitere Auskünfte außerhalb des Landkreises
Informationen zu Bergbahnen & Schifffahrt
Bergbahnen
- Bad Kohlgrub
Hörnle Schwebebahn - Garmisch-Partenkirchen
Bayerische Zugspitzbahn — Alpspitze, Hausberg, Kreuzeck, Wank und Zugspitze
Kombikarten Bahn-Berg
Eckbauerbahn - Mittenwald
Karwendelbahn
Kranzberg Sesselbahn - Oberammergau
Kolbensesselbahn
Laber Bergbahn
Schifffahrt
omobi
Murnaus innovatives Bussystem
Anders als übliche Busse, fahren die beiden 7-Sitzer in Murnau nicht nach einem starrem Fahrplan feste Haltestellen an, sondern können üder App oder telefonisch flexibel gebucht werden. Hierbei gibt es 240 digitale Haltepunkte die als Startpunkt genutzt werden können. Das Ziel ist für den Kunden frei wählbar.
So bald die Fahrt bestellt ist, wird die optimale Route berechnet, damit Anfragen anderer Fahrgäste gebündelt werden können, und dadurch alle schnellstmöglich an ihr Ziel kommen.
Egal wohin - eine Fahrt kostet immer 2,50 € pro Person.
Kinder in Begleitung unter 6 Jahren sowie Fahrgäste mit Behindertenausweis (G, aG, H, Bl oder Gl) fahren kostenlos.
Neu seit September: Gruppen zwischen 3-7 Fahrgästen fahren für nur insgesamt 5€ (Gruppentarif).
Die Betriebszeiten sind von Montags bis Freitags zwischen 6:00 und 20:00 Uhr.
Für weitere Informationen klicken sie bitte hier!
Aufgaben
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen arbeitet gemeinsam mit Gemeinden und Verkehrsunternehmen an einer sukzessiven Verbesserung des ÖPNV.
Ziel ist sowohl eine optimale äußere Anbindung als auch innere Erschließung des Landkreises.
Die Aufgaben des Landratsamtes sind grundsätzlich bei Bedarf folgende:
- besondere Busverbindungen
- Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen
- Marketing für öffentliche Verkehrsmittel
- Sonderleistungen (z.B. Rufbusse)
- Tarifgestaltung und Haltestellenplanung
- Zuschüsse
Hier finden Sie den Gesamtbericht nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen für Schülerinnen und Schüler
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt.
Wir haben für Sie ein Merkblatt zur Kostenfreiheit des Schulweges erstellt
Hinweise zum Datenschutz für die Erhebung von personenbezogenen Daten finden Sie hier.
Erfassungsbogen
Bitte füllen Sie den Erfassungsbogen aus und reichen Sie Ihn vorzugsweise bei der Anmeldung über die Schule ein.
Erfassungsbogen bis 10. Klasse
Erfassungsbogen ab 11. Klasse
Freifahrten mit Gästekarte
In viele Regionen können sie mit der Gästekarte Busse und teilweise auch Züge kostenlos nutzen.
- Zugspitz Arena Bayern Tirol - CARD
Als Gast in Garmisch-Partenkirchen nutzen Sie mit der ZABT-CARD kostenlos:
- die Ortsbusse
- die RVO- Busse
Als Gast in Grainau nutzen Sie mit der ZABT-CARD kostenlos:
- die Eibseebusse und die Zugspitzbahn (zwischen Garmisch und Eibsee)
- die RVO Busse
- Königs CARD
Mit der Königscard können Sie in den Ammergauer Alpen sowie im Blauen Land folgende Linien kostenlos nutzen:
- Regionalbusse
- Züge der DB Regio
- Alle Linien der RBA und RVA
- Alpenwelt Karwendel Gästekarte
Mit der Gästekarte der Alpenwelt Karwendel nutzen Sie kostenlos:
- Wander- und Gästebusse im Sommer
- Ski- und Gästebusse im Winter
- Linienbusse zum Lautersee und zum Ferchensee
- die RVO Busse
- Gästekarte Zugspitzland
Auch mit der Gästekarte im ZugspitzLand können sie gewisse ÖPNV-Angebote kostenlos nutzen
In Farchant stehen Ihnen die Ortsbusse sowie einige Linien des RVO kostenlos zur Verfügung.
In Oberau können sie ebenfalls das Angebot des RVO sowie die Linie 73 des RVA kostenlos nutzen.
Projekte
Den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken und die Verkehrsangebote zu verbessern sind zentrale Anliegen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen.
Daher versuchen wir Ihnen hier auch immer besondere Anreize und Angebote zu schaffen.
Oberlandler Schülerticket
Schülerinnen und Schüler können seit dem 1. Dezember 2019 bei Vorlage ihrer RVO-Schülerkarte bzw. ihres gültigen Schülerausweises beim Busfahrer das kostenlose Oberlandler Schülerticket erhalten.
Dieses Angebot gilt für Schülerinnen und Schüler ohne Altersbegrenzung mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Das Oberlandler Schülerticket ist an Schultagen ab 14.00 Uhr sowie an Ferientagen, Wochenenden und Feiertagen ganztags gültig.
Das Ticket gilt für jeweils einen Kalendermonat und ist auf allen Linien des RVO im Oberland in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach nutzbar.
Grundlage für die Einführung des neuen Schülertickets ist ein entsprechender Beschluss des Kreistages vom Juli 2019 und ein daraufhin zwischen dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Regionalverkehr Oberbayern GmbH (RVO) geschlossener Vertrag.
Seniorenfreifahrten bei Führerscheinabgabe
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom Juli 2019 beschlossen, dass sich der Landkreis am gemeinsamen Projekt „Seniorenfreifahrten bei Führerscheinabgabe" mit dem RVO und anderen Landkreisen im Oberland beteiligt.
Dadurch können Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahre mit Hauptwohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen nun seit dem 1. Dezember 2019 bei freiwilliger Abgabe des Führerscheins einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro beim Landkreis für den Erwerb einer Bus-Jahreskarte – wahlweise RVO, Eibseeverkehrsgesellschaft (EVG) oder Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen – für maximal drei Jahre erhalten.
Was müssen Sie dafür tun?
Sie melden sich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Farchant (Partenkirchner Str. 52, 82491 Farchant) und geben dort Ihren Führerschein ab. Sie erhalten dort ein Bestätigungs-schreiben über die Abgabe Ihres Führerscheins.
Mit dem Bestätigungsschreiben können Sie sich eine der folgenden Bus-Jahreskarten aussuchen:
Oberlandler Seniorenticket der RVO:
Wenn Sie sich für das Oberlandler Seniorenticket entscheiden, erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Farchant einen entsprechenden Bestellschein der RVO/DB. Senden Sie das Bestätigungsschreiben zur Führerscheinabgabe und den Bestellschein für das Oberlandler Seniorenticket per Mail an RVO.Tegernsee@deutschebahn.com oder alternativ per Post an Regionalverkehr Oberbayern GmbH, Betrieb Tegernsee, Bahnhofsplatz 5d, 83684 Tegernsee. Der RVO stellt Ihnen darauf eine kostenfreie Seniorenjahreskarte Region 17 aus. Das Ticket wird ohne Passfoto ausgestellt, der Personalausweis muss daher immer mitgeführt werden.
Jahreskarte für die Ortsbusse der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen:
Sie kaufen eine Jahreskarte bei den Gemeindewerken und legen die Jahreskarte sowie das Bestätigungsschreiben beim Landratsamt (Stabsstelle Klimaschutz & Mobilität, ÖPNV) vor.
Von dort wird Ihnen ein Zuschuss i. H. v. 300 € auf Ihr Konto überwiesen. Der darüber hinaus gehende Betrag ist selbst zu bezahlen.
12 aufeinanderfolgende Monatskarten der Eibsee-Busse der Eibsee Verkehrsgesellschaft:
Sie erwerben 12 aufeinanderfolgende Monatskarten und legen die 12 Monatskarten sowie das Bestätigungsschreiben beim Landratsamt (Stabsstelle Klimaschutz & Mobilität, ÖPNV) vor.
Von dort wird Ihnen ein Zuschuss i. H. v. 300 € auf Ihr Konto überwiesen. Der darüber hinaus gehende Betrag ist selbst zu bezahlen.
49-Euro-Ticket:
Sobald das 49-Euro-Ticket eingeführt wird, erhalten Sie auch hierfür den Zuschuss i. H. v. 300 € auf ein Jahres-Abo. (Wichtig: Bisher ist dieses Ticket nur als digitales Ticket geplant, Sie benötigen dafür ein Smartphone.)
Die Kosten werden für 3 Jahre nach Abgabe Ihres Führerscheins übernommen. Eine Übernahme der Kosten nach Ablauf der 3 Jahre ist nicht möglich.
Nahverkehrsplan
Alpenbus
Es ist ein Ziel der Bayer. Staatsregierung, landesbedeutsame Buslinien zu schaffen, in unserem Fall von West nach Ost, d.h. vom Allgäu über Murnau nach Rosenheim, um so den Schienenpersonennahverkehr zu ersetzen. Diese „bedeutsamen" Buslinien sollen mit staatlichen Mitteln gefördert werden.
Als erster Schritt ist hier der Alpenbus von Murnau über Penzberg, Bad Tölz und Miesbach nach Rosenheim geplant. Die betroffenen Landkreise haben die MVV-Consulting beauftragt, ein Konzept zu erstellen.
Nachdem die Phase I (Planung der Alpenbuslinie) jetzt abgeschlossen und auch die Förderfähigkeit geklärt ist, haben die Landkreise der MVV-Consulting den Auftrag für Phase II erteilt. Hier geht es um die Umsetzung der Alpenbuslinie, d.h. unter anderem um die Eintarifierung sowie um die Abstimmung mit Verkehrsunternehmen bestehender Linien.
Blaue Land Bus
Im Nahverkehrsplan des Landkreises Garmisch-Partenkirchen wird der nördliche Landkreis, das „Blaue Land", als geeignetes Gebiet für ein bedarfsorientiertes ÖPNV-Konzept festgelegt. Die kleinteiligere Siedlungsstruktur lässt sich nicht effizient durch einen klassischen ÖPNV-Linienverkehr abdecken - eine Ergänzung des Linienverkehrs durch bedarfsorientierte Angebotsformen wird als sinnvoll erachtet.
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Aufgabenträger und damit zugleich zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007) beabsichtigt, die wettbewerbliche Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste vorzunehmen.
Der Aufgabenträger hat entsprechend Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 eine Vorabbekanntmachung für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Das ergänzende Dokument finden Sie hier.
MVV-Beitritt
Am 30.10.2019 hat der Kreistag einstimmig beschlossen, dass sich der Landkreis Garmisch-Partenkirchen an der Grundlagenstudie zur MVV-Verbundraumerweiterung beteiligt; auch stimmten die Kreistagsmitglieder der Übernahme der anfallenden Kosten zu.
Am 27.11.2019 konnte Landrat Anton Speer von Staatsminister Dr. Hans Reichhart den Zuwendungsbescheid für die MVV-Erweiterungsstudie entgegennehmen. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen erhält als Gebiet mit besonderem Handlungsbedarf eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von 90%.
Derzeit werden vom MVV die verkehrlichen Grundlagen geprüft, so wird z.B. eine Struktur- und Verkehrsanalyse durchgeführt. In einigen Landkreisen (u.a. TÖL, WM, MB, LL) werden auch bereits Fahrgastzählungen durchgeführt. Da unser Landkreis am weitesten vom bisherigen MVV-Gebiet entfernt ist und auch bisher nicht direkt an das MVV-Gebiet angrenzt, werden bei uns erst im Jahr 2023 Fahrgastzählungen durchgeführt. Der frühest mögliche Zeitpunkt für einen MVV-Beitritt wäre für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen Ende 2025.
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Stefanie Hager gerne zur Verfügung.
Kontaktdaten finden Sie hier.