Beglaubigungen
Die Urkundspersonen der Betreuungsstelle sind befugt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen (§ 7 Abs. 1 BtOG).
Mit der öffentlichen Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht wird bestätigt, dass die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht von Ihnen stammt.
Idealerweise unterschreiben Sie Ihre Vorsorgevollmacht in Anwesenheit der Urkundsperson, aber auch bereits unterschriebene Vorsorgevollmachten können öffentlich beglaubigt werden.
- Die Unterschriftsbeglaubigung beseitigt Zweifel an der Echtheit Ihrer Unterschrift
- Für jede Beglaubigung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben (§ 7 Abs. 4 BtOG)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Beglaubigung und bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Hinweise zum Datenschutz für die Erhebung von personenbezogenen Daten finden Sie hier.
Urkundspersonen
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Ansprechpartner/in: |
Birgit Strauß Zuständigkeit: A-M |
Zimmer/Lage: | B 114 |
Telefon: | 08821 751-458 |
E-Mail: | Birgit.Strauss@LRA-GAP.de |
Ansprechpartner/in: |
Josef Wassermann Zuständigkeit: N-Z |
Zimmer/Lage: | B 115 |
Telefon: | 08821 751-259 |
E-Mail: | Josef.Wassermann@LRA-GAP.de |