Artenschutz
Geschützte Arten
Informationen zum Schutzstatus von Arten, die nach den in Deutschland geltenden Artenschutzregelungen geschützt sind, können über die Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz in Bonn (http://www.wisia.de) abgerufen werden.
Das Formular Antrag auf EG-Vermarktungsbescheinigung für besonders geschützte Tierarten finden Sie hier, und für Musikinstrumente mit besonders geschützten Holzarten finden Sie hier.
Anzeige der Haltung geschützter Tiere
Der Artenschutz reguliert den Zugriff, Besitz und Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass aufgrund der Bundesartenschutzverordnung die Haltung von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten unverzüglich nach Beginn der Haltung dem Landratsamt – Untere Naturschutzbehörde – anzuzeigen ist. Zu diesen Arten zählen insbesondere Reptilien (Schlangen, Krokodile, Schildkröten), Amphibien (Frösche, Lurche) und bestimmte Vögel.
Die Anzeige muss Angaben über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft (Herkunftsnachweis), Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten. Einen Vordruck zur Haltungsanzeige finden Sie hier.
Es muss jeder Zu- bzw. Abgang sowie jede Standortveränderung mitgeteilt werden. Mitzuteilen sind also der Kauf, die Schenkung, die Abgabe oder der Tod eines solchen Tieres, aber auch ein Umzug.
Wer die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig stellt, handelt ordnungswidrig.
Das Landratsamt bittet deshalb, etwa versäumte Anzeigen umgehend nachzuholen.
Weiterführende Informationen:
Bundesartenschutzverordnung Anlage 5
Ansprechpartner/in
Carolin Ruff |
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Telefon: | 08821 751-460 |
E-Mail: | Carolin.Ruff@LRA-GAP.de |
Zimmer: | C 207 |