Pass- & Meldewesen
Für Pass- und Melderechtliche Angelegenheiten sind grundsätzlich die Passämter bzw. Einwohnermeldeämter der Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften am Ort des Wohnsitzes zuständig.
Dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen obliegt jedoch die Rechtsaufsicht über die Pass -und Meldeämter im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.