Standesamtaufsicht
Für standesamtliche Angelegenheiten sind grundsätzlich die Standesämter der Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften am Ort des Wohnsitzes bzw. am Ort, an dem der Personenstandsfall eingetreten und beurkundet wurde zuständig.Dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen obliegt jedoch die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.