Arbeiten im Straßenraum / Baustellen
Bei Bauarbeiten (auch Aufstellen von Containern, Gerüsten, etc.) auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen (auch straßenbegleitenden Geh- und Radwegen) ist beim Landratsamt als untere Straßenverkehrsbehörde, eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen.
Unter anderem wird darin festgehalten, wie die Baustellen abgesperrt und gekennzeichnet werden müssen. Darüber hinaus wird festgelegt, ob und wie der Verkehr geregelt werden muss und ob beziehungsweise wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen.
Der Antrag ist rechtzeitig, d.h. mind. 14 Tage vor Beginn von Arbeiten zu stellen!
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum
- Lageplan, Luftbild, Skizze oder Kartenausschnitte aus denen die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich ist
- Beschilderungsplanvorschlag, Vorschlag eines Regelplanes nach RSA (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- Bei Vollsperrung: Umleitungsplan
- Wenn erforderlich: Gestattungsvertrag des Straßenbaulastträgers