Bodenrichtwerte
Im Vollzug des § 196 BauGB bemühen sich die Gutachterausschüsse, soweit möglich, flächendeckend Bodenrichtwerte zu ermitteln. In Bayern werden Bodenrichtwerte im Zwei-Jahresrhythmus zum 01.01. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse innerhalb einer Bodenrichtwertzone vorliegen. Er ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Bodenrichtwerte werden für baureifes Land (bebaute und unbebaute Grundstücke) sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke abgeleitet.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte kann Jedermann verlangen, ebenso ist auf Antrag die Zusendung einzelner Bodenrichtwertkarten für jede Gemeinde sowie den Landkreis im Gesamten möglich. Diese Richtwerte dienen zum Beispiel für private Wertermittlungen, Beleihungen, Erbschafts- und Steuerangelegenheiten sowie Kostenrechnungen (Notare etc.).
Bodenrichtwertauskunft
Vom hiesigen Gutachterausschuss werden bereits seit 1963 regelmäßig Bodenrichtwerte ermittelt.
Bodenrichtwertauskünfte erfolgen grundsätzlich nur in schriftlicher Form!
Bis 1994 wurden Bodenrichtwertspannen für Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerbliche Bauflächen (Baureifes Land und teilweise Rohbauland) ermittelt.
Seit 1995/1996 werden Bodenrichtwerte als Punktwerte ermittelt und mit Bodenrichtwertzonen abgebildet. Bodenrichtwerte für Flächen der Landwirtschaft werden seit 2010 und für Flächen der Forstwirtschaft seit 2016 ermittelt und bekannt gegeben.
Bodenrichtwertauskünfte erfolgen grundsätzlich in schriftlicher Form!
Die Bodenrichtwerte können nach/ab dem Stichtag 31.12.2008 Online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN (www.boris-bayern.de) gegen eine Gebühr von 30 Euro je Richtwert (auch Paketauskunftsverfahren möglich) abgerufen werden.
Eine direkt an den Gutachterausschuss gerichtete Anfrage unter Angabe der Flurstücknummer bzw. der Straße mit Hausnummer, Gemarkung mit Angabe des Stichtags sowie der Rechnungsadresse wird durch die Geschäftsstelle ebenfalls gegen eine Gebühr von 30 Euro je Richtwert bearbeitet.
Gebühren
Auskunft (pro Grundstück und Stichtag)
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30 Euro
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Bodenrichtwertliste mit Kartenteil
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je Marktgemeinde (Garmisch-Partenkirchen, Murnau, Mittenwald oder Oberammergau)
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70 Euro
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je sonstige Gemeinde
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50 Euro
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Landkreisliste mit Kartenteil, gebunden (22 Gemeinden)
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500 Euro
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Bodenrichtwerte mit Kartenteil für Land-/Forstwirtschaftliche Flächen
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Landkreisliste mit Kartenteil
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60 Euro
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Eilantrag/Terminsache (zeitnahe Bearbeitung/1-2 Werktage Mo.-Fr.) Dringlichkeitszuschlag
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20 Euro
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Hinweis: Bodenrichtwerte nach/ab dem Stichtag 31.12.2008 können auch online über www.boris-bayern.de gegen eine Gebühr von 30 Euro je Richtwert abgerufen werden.
Antrag und Info
Den "Antrag auf Bodenrichtwertauskunft" und das Infoblatt "Erläuterungen der Bodenrichtwerte" finden Sie unter Anträge & Infoblätter.