Geflügel
Aktuelles
Aufhebung Aufstallungspflicht in der Überwachungszone
Allgemeinverfügung
1. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen vom 28.12.2021 betreffend Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest (Aufstallungspflicht in einer Überwachungszone) wird aufgehoben.
2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab 19.02.2022, 00:00 Uhr durch Veröffentlichung im Amtsblatt und Aushang im Schaukasten des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung ist zusätzlich auf dieser Homepage veröffentlicht.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 20.02.2022 in Kraft.
weiterlesenAusbruch der Geflügelpest im Landkreis Weilheim-Schongau
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erlässt Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 gilt für Teile der Gemeinden Bad Bayersoien und Uffing eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt sowie im Schaukasten des Landratsamtes bekanntgemacht und kann ebenso auf der Homepage unter https://www.lra-gap.de/de/gefluegel.html nachgelesen werden. Dort ist weiterhin eine Liste hinterlegt, welche Ortschaften betroffen sind, und eine Karte anzuklicken, die den Umgriff der Überwachungszone anzeigt und auch vergrößert werden kann.
weiterlesenSchutz von Geflügelbeständen in Bayern
In Bayern wurde bei einem Wildvogel die Geflügelpest nachgewiesen. Der Schutz des Geflügels durch Sicherheitsvorkehrungen hat deshalb oberste Priorität
weiterlesenAufhebung der bayernweiten präventiven Stallpflicht
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben
weiterlesen Allgemeinverfügung_Aufhebung_Schutzmassnahmen_Geflügel.pdf
Informationen für Geflügelhalter
Broschüre: Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung
Bestandsregister Legehennen.pdf
Fragen und Antworten zur aviären Influenza.pdf
Stand: 20.05.2022