Geflügel
Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest
Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen Geflügelpest.pdf vom 22.11.2022
Aufgrund der Ausbreitung der Geflügelpest müssen durch Allgemeinverfügung nun auch wieder gegen alle Geflügelhalter Biosicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Pflicht zum Wechseln der Kleidung nach Betreten des Stalls, Reinigung und Desinfektion, Schadnagerbekämpfung etc. angeordnet werden. Darüber hinaus ergeht mit der AV ein Verbot für Geflügelausstellungen, Märkte u.ä. sowie ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel im Landkreis.
Allgemeinverfügung_HPAI_Untersuchungspflicht_mobiler_Geflügelhandel.pdf vom 21.10.2022
Mit dieser Vorgabe soll die Gefahr der Verschleppung der HPAI über sog. „Fahrende Händler" verhindert werden, die Tiere von einem Fahrzeug auf beispielsweise Wochenmärkten oder am Rande von Schauen/Ausstellungen/sonstigen Veranstaltungen abgeben.
Nicht erfasst sind dagegen Abgaben direkt ab Hof oder die Auslieferung von bereits verkauften Tieren an einen bestimmbaren Käuferkreis.
Allgemeines zur Geflügelpest
Alle Geflügelhalter im Landkreis Garmisch-Partenkirchen stehen in der Pflicht, dem Veterinäramt (Tel. 08821 / 751-700 oder per E-Mail: veterinaeramt@lra-gap.de) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen. Halter (auch Hobbyhaltung mit geringer Tierzahl), die das noch nicht umgesetzt haben, werden gebeten Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza, an der insbesondere Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse erkranken können. Singvögel und Tauben sind hingegen nur sehr selten betroffen. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information an das Veterinäramtes gebeten.
Informationen für Geflügelhalter
Broschüre: Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung
Fragen und Antworten zur aviären Influenza
Stand: 23.11.2022