Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen verfügt über eine große Zahl handwerklich strukturierter Metzgereibetriebe, von denen auch einige noch selber schlachten. Die im Markt Garmisch-Partenkirchen ortsansässigen Metzger nutzen hierzu den Kreisschlachthof, wo auch private Schlachtungen durchgeführt werden können. Die zum Schutze des Verbrauchers notwendigen Untersuchungen werden von einem amtlichen Tierarzt durchgeführt. Dabei wird jedes Tier einer Lebenduntersuchung und nach der Schlachtung der Fleischuntersuchung zugeführt. Bei Haus-und Wildschweinen muss außerdem die Untersuchung auf Trichinen durchgeführt werden. Für die Metzgereien und Landwirte der übrigen Landkreisgemeinden stehen ebenfalls mehrere amtliche Tierärzte zur Verfügung, die in den einzelnen Betrieben die gleichen Aufgaben erfüllen. Wenn Tiere zur Schlachtung -auch zur Hausschlachtung- anstehen, sind diese rechtzeitig beim zuständigen amtlichen Tierarzt anzumelden, damit dieser die notwendigen Untersuchungen durchführen kann. Die Zuständigkeiten für die Fleischbeschau sind wie folgt geregelt:
Fleischhygienebezirk 1
amtliche Tierärztin: Frau Dr. Strobel, Tel.: 08851/2970676 bzw. Mobil: 0178/5399893
Vertreterin: amtliche Tierärztin: Frau Dr. Marzahn, Tel. 0176/21655068
- Markt Murnau
- Riegsee
- Seehausen
- Spatzenhausen
- Uffing
- Eschenlohe
- Großweil
- Ohlstadt
- Gemeinde Schwaigen mit Ortsteil Grafenaschau
Fleischhygienebezirk 2
amtliche Tierärztin: Frau Wackerle, Mobil: 0163/7768384
Vertreterin: amtliche Tierärztin: Frau Dr. Strobel, Tel.: 08851/2970676 bzw. Mobil: 0178/5399893
- Bad Bayersoien
- Bad Kohlgrub
- Ettal
- Oberammergau
- Oberau
- Saulgrub
- Unterammergau
Fleischhygienebezirk 3
amtlicher Tierarzt: Herr Simon, Tel.: 08823/93993, Fax: 08823/93995
Vertreterin: amtliche Tierärztin: Frau Wackerle, Mobil: 0163/7768384
- Farchant
- Garmisch-Partenkirchen (außer Kreisschlachthof)
- Grainau
- Krün
- Mittenwald
- Wallgau
Kreisschlachthof
amtliche Tierarztin: Frau Wackerle, Mobil: 0163/7768384
Vertreter:
amtlicher Tierarzt: Herr Simon, Tel.: 08823/93993, Fax: 08823/93995
Zwei Trichinenuntersuchungsstellen (TUS) - Wichtig auch für Wildschweine!
TUS Spatzenhausen
amtliche Tierärztin: Frau Dr. Strobel, Tel.: 08851/2970676 bzw. Mobil: 0178/5399893
Vertreterin:
amtliche Tierärztin: Frau Dr. Marzahn, Mobil: 0176/21655068
TUS Garmisch-Partenkirchen
amtliche Tierärztin: Frau Wackerle, Mobil: 0163/7768384
Vertreter:
amtlicher Tierarzt: Herr Simon, Tel.: 08823/93993, Fax: 08823/93995
Darüber hinaus findet über das ganze Jahr verteilt eine Beprobung des erschlachteten Fleisches nach dem sogenannten Rückstandskontrollplan statt. Dieser berücksichtigt jede Metzgerei, so dass durch flächendeckende Untersuchungen eine möglichst große Sicherheit für den Verbraucher gewährleistet wird. Hierbei werden von den Tierkörpern Blut-, Fleisch- und auch Organproben genommen und am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf Rückstände wie Hemmstoffe (Antibiotika), unerlaubte Masthilfsmittel (z.B. Clenbuterol), andere Arzneimittelrückstände oder chemische Substanzen (z. B. Dioxin) untersucht.
Die Frischfleischabteilungen der Supermärkte werden im Rahmen der lebensmittelhygienischen Überwachungen kontrolliert.
Notschlachtungen
Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben muss auch die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen durch amtliche Tierärzte*innen durchgeführt werden. Im Sinne des Tierschutzes soll jedoch die bewährte Möglichkeit einer sehr zeitnahen Schlachttieruntersuchung bei frisch verunfallten Tieren durch den/die Hoftierarzt*in erhalten bleiben. Daher werden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen alle Tierärzte*innen durch eine Allgemeinverfügung zu amtlichen Tierärzten*innen ernannt.
Allgemeinverfuegung_Notschlachtungen.pdf
Stand: 31. Mai 2022