Tierarzneimittel
- Abnahme und Überwachung tierärztlicher Hausapotheken
- Kontrollen in gewerblichen Tierhaltungen
- Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben
- Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes (Bekämpfung des illegalen Arzneimittelverkehrs)
- Organisation und Überwachung des nationalen Rückstandskontrollplans
- Überwachung der Verkehrs mit Tierarzneimitteln und Betäubungsmitteln
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16. AMG-Novelle
Die Reduzierung der Notwendigkeit des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung ist der Schwerpunkt der aktuellen Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle). Durch die Verbesserung der Tiergesundheit soll erreicht werden, dass weniger Antibiotika eingesetzt werden müssen und damit die Gefahr der Ausbreitung resistenter Bakterien sinkt. Im Weiteren soll der verantwortungsvolle Umgang mit Antibiotika gefördert werden.
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