Tierkörperbeseitigung
Das seit Jahrzehnten bestehende System der Tierkörperbeseitigungseinrichtungen ist ein zentraler Punkt um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.
Aus diesem Grund ist der Umgang mit tierischen Produkten wie Häuten, Knochen, Schlachtabfällen sowie auch Gülle und Speiseresten, geregelt.
Generell besteht für Tierhalter die Verpflichtung, tote Hunde, Katzen, Einhufer, Klauentiere, Geflügel und Kaninchen in einer Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) beseitigen zu lassen.
Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist die
Tierkörperbeseitigungsanlage
Kraftisried
im Landkreis Ost-Allgäu (Tel.: 08377 / 92940-0)
zuständig.
Durch den hohen technischen Standart der deutschen TBAs - das Rohmaterial wird für 20 Minuten bei mindestens 133°C und einem Druck von 3 bar erhitzt - werden alle bisher bekannten Krankheitserreger abgetötet. In den TBAs wird auch das BSE-Risikomaterial verarbeitet. Die bei diesen Prozessen anfallenden Produkte Tierkörpermehl und Tierfett werden durch eine anschließende thermische Verwertung aus dem Nahrungsmittelkreislauf entfernt.
Ausnahme für Heimtiere
Einzelne Tierkörper von Hunden, Katzen, Kaninchen, Vögeln und Kleinnagern dürfen auf eigenem Gelände vergraben werden. Dies darf jedoch nur außerhalb von Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen geschehen. Dabei müssen die toten Tiere so tief eingegraben werden, dass sie von einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt sind. Ansonsten besteht auch für Heimtiere die Verpflichtung zur unschädlichen Beseitigung in einer TBA.