Service für Bürger
Abfall-App
Abfallberatung
Abfuhrkalender online
Rund um die Tonne
Gebühren, Formulare und Anträge
Online-Gebührenbescheid
Defekte Behälter melden
Download-Center
Services - Sperrmüllkarte, Müllsäcke, Biomüll
Satzungen
Abfall-App
Immer informiert: Die "abfall app gap"
(nicht für Bereich Markt Garmisch-Partenkirchen)
Jetzt kostenlos für iOS und Android im App-Store!
Abfuhrtermin verpasst und den Abfallkalender gerade nicht zur Hand? Dann ist es Zeit für die kostenlose Abfall-App der Abfallwirtschaft des Landkreises Garmisch-Partenkirchen und Sie verpassen nie mehr die Müllabfuhr. Die Abfall-App hält Sie immer auf dem neuesten Stand.
Egal ob Restmüll, Biomüll, Altpapier oder die „Gelbe Tonne": die Abfall-App erinnert Sie genau für Ihre Adresse an die Termine, die Sie interessieren. Einfach Wohnort auswählen, Erinnerungstag und Uhrzeit einstellen und los geht's!
Zusätzliche Informationen auf einen Blick
Mit dem Abfall-ABC suchen Sie leicht und schnell die nächste Entsorgungsanlage oder den nächsten Sammelplatz für Altglas. Mit Hilfe der Anfahrtsskizze lässt sich diese dann schnell und einfach finden. Hierfür stehen im Abfall-ABC hunderte Suchbegriffe zur Verfügung.
Die Daten für die Abfall-App werden sorgfältig eingepflegt und auf dem aktuellen Stand gehalten. Sollte sich dennoch ein Fehler eingeschlichen haben, können wir dafür leider keine Haftung übernehmen. Ebenso bei technischen Problemen. Wir hoffen hierfür auf Ihr Verständnis!
Und so geht's:
1. "abfall app gap" herunterladen, installieren und starten
2. Kostenlos anmelden (einmal registrieren und auf beliebig vielen Geräten gleichzeitig nutzen)
3. Gemeinde, Ortsteil und Straße auswählen
4. Abfallfilter einstellen
5. Fertig!
Abfallberatung
Abfallberatung für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen:
Alles, was Sie wissen müssen
Die Abfallberater der kommunalen Abfallwirtschaft beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beraten Sie zur Vermeidung, Trennung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen. Denn auch wenn die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dem Grunde nach überall in Deutschland gelten, gibt es doch regionale Unterschiede.
Unsere Abfallberatung unterstützt zum Beispiel auch Rama dama-Aktionen und wirkt ergänzend bei der Umwelterziehung an Schulen und Kindergärten mit.
Kontakt zur Abfallberatung
E-Mail: abfallberater@LRA-GAP.de
Dietmar Steinmetz
Tel. 08821 751 376
Ferdinand Brunnenmayer
Tel. 08821 751 363
Abfuhrkalender online
Abfuhrtermine
Egal ob Restmüll, Biomüll, Altpapier oder "Gelbe Tonne" hier finden Sie Ihre Abfuhrtermine speziell für Ihre Adresse zum Download und Druck. Auf Wunsch sogar mit Erinnerungsfunktion.
Bitte stellen Sie die Abfallbehälter am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr bereit!
Rund um die Tonnen
Abfallbehälter an-, um- oder abmelden?
Das kann nur der Grundstückseigentümer; dieser ist nach der Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet, dem Landkreis die für die Abfallentsorgung und Gebührenberechnung wesentlichen Umstände mitzuteilen. Sofern sich Gegebenheiten ändern oder auf einem Grundstück erstmals Abfälle anfallen, muss dies der Abfallwirtschaft des Landratsamtes unaufgefordert und unverzüglich mitgeteilt werden.
Mieter oder Pächter müssen sich bei Fragen bezüglich der Abfallbehälter immer an den Grundstückseigentümer (i.d.R. Vermieter) oder an die Hausverwaltung wenden.
Die Bearbeitungsgebühr (An-/Ummeldung, Tonnenänderung) beträgt derzeit je Vorgang 25,00 €.
Restmülltonne
Die Restmülltonnen werden 14-tägig im Wechsel entleert. Für bewohnte oder gewerblich genutz-te Grundstücke müssen Restmüllbehälter in ausreichender Größe angemeldet werden. Bei den Privathaushalten richtet sich die Größe und Anzahl der Restmülltonnen, die für das jeweilige Grundstück anzumelden sind, nach der Personenzahl der mit Wohnsitz gemeldeten Personen.
Eine 60-Liter-Tonne kann von bis zu maximal 6 Personen genutzt werden, eine 80-Liter Tonne von bis zu 8 Personen. Bei einer 120-Liter-Tonne dürfen es maximal 12 Personen sein, bei der 240-Liter-Tonne maximal 24 Personen usw. Es gilt der Grundsatz, dass immer genügend Volumen für Restmüllbehälter vorhanden sein muss, um sämtliche Abfälle ordnungsgemäß entsorgen zu können.
Daneben gelten gesonderte Bestimmungen für andere Herkunftsbereiche (z.B. Gewerbe- und Beherbergungsbetriebe, Handel, Freiberufler, öffentliche Institutionen). Informationen dazu erteilt die Tonnen- und Gebührenstelle:
Tel. +49 8821 751-337 und +49 8821 751-371
Bioabfalltonne
Eine Entleerung der braunen Biotonne findet im 14-tägigen Rhythmus statt. Die Nutzung und Abfuhr der Biotonne ist in der Abfallentsorgungsgebühr enthalten. Der Bioabfall wird in einer Bioabfallverwertungsanlage vergärt und es wird daraus Biogas gewonnen. Es dürfen keine Plastiktaschen und keine „kompostierbaren Plastiktüten" in die Biotonne!
Für Grundstücke mit privaten Haushalten kann eine Befreiung von der Biotonne beantragt werden, sofern alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle ordnungsgemäß kompostiert werden (siehe extra Antragsformular).
Papiertonne
Für die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen ist ein 4-wöchentlicher Entleerungsrhythmus der blauen Papiertonnen vorgesehen. Die Leerung ist gebührenfrei. Mehrmengen, insbesondere von Großverpackungen (z.B. außergewöhnlich hoher Anfall) können bei den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Eine weitere Abgabe kann in einigen Gemeinden über die Vereinssammlungen erfolgen.
Gelbe Tonne
In die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack gehören ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Verpackungsbestandteile bitte voneinander trennen. Ausspülen ist nicht notwendig.
Eine Abfuhr erfolgt 4-wöchentlich. Die Bestellung/Änderung der Gelben Tonne kann ausschließlich erfolgen über die von den sog. „Dualen Systemen" beauftragte
Firma Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH
Kundenservice Hotline
Tel. 0800-5890242
Info und Trenntabellen im Internet: www.muelltrennung-wirkt.de
Gebühren, Formulare und Anträge
Formulare und Anträge
(zum ausfüllen, drucken und abspeichern)
Tonnen Anmeldung / Änderung / Abmeldung
Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat Abfallgebühren
Mitteilung über Eigentümerwechsel
Antrag auf Befreiung von der Biotonne
Bei Fragen zum Hausmüllgebührenbescheid oder zu den Hausmüllgefäßen (Rest- und Biomüll, Altpapier) wenden Sie sich bitte an unsere Service-Telefone 08821 / 751-337 oder -371.
Bei Fragen zu Buchungen, Kontoständen und Zahlungsrückständen wenden Sie sich bitte an die Kreiskasse, Tel.: 08821 / 751-272 oder -225, E-Mail: Kreiskasse@lra-gap.de
Hinweis:
Ab 01.04.2022 wurde -Zug um Zug- die 60 l Restmülltonne eingeführt. Anträge hierzu können weiterhin schriftlich gestellt werden.
Online-Gebührenbescheid
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen bietet die Möglichkeit den Müllgebührenbescheid online abzurufen und anzusehen. Hierzu müssen Sie sich bei der Abfallwirtschaft registrieren lassen, damit Ihnen die entsprechenden Zugangsdaten zugesandt werden können.
Kontakt: Abfallwirtschaft@lra-gap.de oder Tel.: 08821/751-337 oder -371.
Defekten Behälter melden
Teilen Sie uns bitte umgehend per E-Mail oder schriftlich mit, sofern ein Abfallbehälter beschädigt wurde.
Nur so ist das beauftragte Entsorgungsunternehmen in der Lage, die Abfalltonne auszutauschen oder zu reparieren.
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@LRA-GAP.de
Tel. 08821 751 337 oder 08821 751 371
Download-Center
Download:
Hier finden Sie Formulare und Infoblätter als pdf-Datei zum Herunterladen.
Bei Formularen benötigen wir eine Unterschrift und bitten Sie, diese anschließend auszudrucken und uns zuzusenden.
Formulare
Tonnen Anmeldung / Änderung / Abmeldung
Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat
Antrag auf Befreiung von der Biotonne
Mitteilung über Eigentümerwechsel
Deponie: Grundlegende_Charakterisierung
Deponie: Verbindliche_Erklärung künstliche Mineralfasern und Asbest (gefährliche Stoffe)
Deponie: Verbindliche_Erklärung Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik / Baustoffe auf Gipsbasis
Deponie: Verbindliche_Erklaerung_Deponie Schwaiganger blanko
Infoblätter
Altglas (Was darf ins Altglas)
Altholz
Altmetall
Altöl
Altreifen
Asbestprodukte (Auflistung)
Asbestabfallentsorgung
Asbesthaltige Abfälle (Hinweise zur Befüllung)
Bodenmaterial (LfU Handlungshilfe)
Biotonne (Flyer)
CD/DVD
Dispersionswandfarben
Elektrogeräte (gewerblich)
Elektrogeräte (privat)
Elektrospeicherheizgeräte
Entrümpelung/Wohnungsauflösung
Flachglas
Gelbe Tonne ABC (Inhalt)
Gewerbeabfälle (GewAbfV 2017)
Gewerbe-Restmuell
Glassammlung
Künstliche Mineralfasern (KMF-Dämmwolle)
KMF Mineralfasersäcke (Befüllanleitung)
Mineralische Abfälle - aus Privathaushalten
PU/PUR-Schaumdosen
Papiertonne
Restmüll (Restabfälle privat)
Problemmüll Sammeltermine 2025
Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll privat)
Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll Gewerbe)
Speiseabfälle/Lebensmittelabfälle
Speisefette/Speiseöle Annahmestellen (privat)
Sperrmüll
Weidezaunbatterien
Infoblätter Hausmüllabfuhr
Was gehört in die Restabfall-Tonne?
Tonne wurde nicht geleert
Wenn der Müll in der Tonne festfriert
Tonnenflyer
Behälterangebot (ca. Abmessungen Rest- und Bioabfallbehälter)
Infoblätter Biotonne
Allgemeine Tipps zur Biotonne
Tonne wurde nicht geleert
Biotonne im Sommer
Biotonne im Winter
Was gehört in die Biotonne?
Flyer Biotonne
Infoblätter Papiertonne
Mehrsprachige Infoblätter zur Abfalltrennung
albanisch
arabisch und Farsi
bulgarisch
deutsch englisch französisch
griechisch
italienisch
kurdisch
polnisch
portugiesisch
rumänisch
russisch
serbisch
spanisch
tschechisch
türkisch
ukrainisch
ungarisch
Bioabfall-Sortierhilfen in verschiedenen Sprachen
Services - Sperrmüllkarte, Müllsäcke, Biomülleimer
Satzungen
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gelten folgende Vorschriften