Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet Hand in Hand mit dem sozialpädagogischen Fachdienst. Sie ist zuständig und behilflich bei finanziellen Fragen zu:
- Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Soziale Gruppenarbeit
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- Tagespflege
- Wochen-/Vollzeitpflege
- Eingliederungshilfe in abulanter, teilstationärer oder stationärer Form
- Erziehung in einer Tagesgruppe (Tagesstättenunterbringung)
- Heimerziehung
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Hilfe für junge Volljährige
- Förderung in Kindertageseinrichtungen
- Förderung der Jugendarbeit
- Förderung der freien Träger der Jugendhilfe (Zuschusswesen)
Zuständigkeit
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie Garmisch-Partenkirchen ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe grundsätzlich für die Leistungen der Jugendhilfe im Landkreis sachlich zuständig, soweit nicht überörtliche Träger o.a. ausdrücklich hierfür bestimmt wurden.
Die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ist mit dem Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" eng verbunden. Grundsätzlich gilt: Für die Gewährung von Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei jungen Volljährigen, dass sind Personen ab 18 Jahren, ist der Träger zuständig, in dem der junge Mensch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfen
Bei der Heranziehung zu den Kosten sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz Regelungen geschaffen worden, die der jeweiligen erzieherischen und familiären Situation möglichst gerecht werden sollen. Für die einzelnen Hilfen sind unterschiedliche Regelungen über die Form der Heranziehung, den heranzuziehenden Personenkreis und den Umfang der Kostenbeteiligung vorgesehen. Grundsätzlich werden Eltern jedoch nur bei stationären oder teilstationären Hilfen zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Anträge zur Kostenübernahme
Hier finden Sie die Anträge für die Kostenübernahme Kindertagesstätte und Tagespflege (Erstantrag, Verlängerungsantrag sowie Anlage)
Hinweise zum Datenschutz für die Erhebung von personenbezogenen Daten entnehmen Sie den folgenden Links:
Ansprechpartner/in
Daniel Erschens |
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Telefon: | 08821 751-455 |
E-Mail: | Daniel.Erschens@lra-gap.de |
Zimmer: | C 123 |
Zuständig für: | Fachbereichsleitung, Sachbearbeitung Vollzeitpflege |
Sandra Bartsch |
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Telefon: | 08821 751-479 |
E-Mail: | Sandra.Bartsch@lra-gap.de |
Zimmer: | C 121 |
Erreichbar: |
Montag von 08:00 bis 12:30 Dienstag von 08:00 bis 12:30 Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Donnerstag von 08:00 bis 12:30 |
Zuständig für: | Übernahme der Beiträge in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege |
Stephanie Kriner |
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Telefon: | 08821 751-457 |
E-Mail: | Stephanie.Kriner@LRA-GAP.de |
Zimmer: | C 122 |
Erreichbar: |
Montag Dienstag Mittwoch |
Zuständig für: | Ambulante und teilstationäre Hilfen Isartal und Loisachtal inkl. Oberau |
Martin Schäfer |
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Telefon: | 08821 751-260 |
E-Mail: | Martin.Schaefer@lra-gap.de |
Zimmer: | B 106 |
Zuständig für: | Stellv. Fachbereichsleitung Kindertageswesen, Fachaufsicht Kindertageswesen, Förderungen nach BayKiBiG; Jugend(arbeits)schutz, |
Svenja Schiller |
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Telefon: | 08821 751-263 |
E-Mail: | Svenja.Schiller@lra-gap.de |
Zimmer: | C 121 |
Zuständig für: | Stellv. Fachbereichsleitung Wirtschaftliche Hilfen, Stationäre Jugendhilfen (ohne UMA) |
Nina Stahr |
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Telefon: | 08821 751-291 |
E-Mail: | Nina.Stahr@lra-gap.de |
Zimmer: | C 124 |
Zuständig für: | Ambulante und teilstationäre Hilfen Ammertal und Blaues Land inkl. Eschenlohe; Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) |