Elektrogeräte und E-Schrott
Annahme von Elektro- und Elektronikgeräten

Das Sammeln von alten Elektro- und Elektronikgeräten wird immer komplizierter. Insbesondere Geräte mit eingebauten Batterien dürfen nicht einfach lose im Container landen. Lithium-Ionen-Batterien fangen bei Schäden schnell an zu brennen. Das ist gefährlich für Menschen und kann Anlagen lahmlegen. Damit das nicht passiert, bringt das neue Elektrogesetz:
Neue Regeln ab 01.01.2026
- Nur das Wertstoffhof-Personal darf einsortieren
- Bürgerinnen und Bürger geben ihre Geräte, Batterien/Akkus und Leuchtmittel direkt beim Personal ab oder
- sie legen die Sachen auf ein Sortier-Regal oder auf einen Sortiertisch
- Das Personal kontrolliert und sortiert
- Die Bürger dürfen nicht selbst entscheiden, wo die Wertstoffe hingehören
Falls Akkus/Batterien enthalten sind (z. B. bei Laptops, Akkuschraubern oder Staubsaugern, etc.) müssen diese (sofern mit einfachen Handgriffen möglich) entfernt werden. Bei Lithium-Ionen-Batterien (Li-Akkus) müssen die Akku-Pole für den Transport mit Klebeband abgeklebt werden. Geräte mit eingebauten Batterien (z. B. elektr. Rasierapparat, Zahnbürste, kommen dabei in spezielle Behälter. Geräte ohne Batterien landen im Großcontainer der jeweiligen Gerätegruppe.
Bildquelle: Foto links Abfallwirtschaft/Landratsamt GAP /Foto rechts PlanE, Stiftung Elektro-Altgeräte-Register
Bürgerinnen und Bürger können ganzjährig und insbesondere vom 09.03. bis 22.03.2026 und vom 05.10. bis 18.10.2026 bei den E-Schrott-Aktionswochen mitmachen und ihren Elektroschrott richtig entsorgen.
Machen auch Sie mit und bringen Ihren E-Schrott kostenlos zurück zum Handel oder auf den Wertstoffhof!
Hier finden Sie Informationen zur Wiederverwendung und Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Welche Geräte fallen in den Anwendungsbereich des ElektroG?
Zu den Elektro- und Elektronikgeräten gehören im Prinzip alle Geräte, die Strom brauchen. Alles, was einen Stecker, einen Akku oder eine Batterie hat, ist ein Elektrogerät und wenn es ausgedient hat, wertvoller E‑Schrott. Elektro- und Elektronikgeräte erkennt man am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung.
Informationen auf den Seiten des Bayerischen Abfallratgebers
Infoblatt Elektrogeräte (gewerblich)
Infoblatt Elektrogeräte (privat)
Flyer E-Schrott PlanE
Flyer Kids E-Schrott PlanE
Brandgefahr Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien
weiter informieren: PLAN E - e-schrott-entsorgen.org
Bildquelle: Fotos oben und unten (c) Stiftung Elektro-Altgeräte-Register, PLAN E - www.e-schrott-entsorgen.org
zur MEDIATHEK
von der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register | PlanE - https://www.e-schrott-entsorgen.org/mediathek.html
Elektroaltgeräteentsorgung
In Elektro- und Elektronikaltgeräten (E-Altgeräte) sind viele Rohstoffe und seltene Erden/Metalle enthalten. Wer sich von seinen E-Geräten trennen will, sollte deshalb unbedingt vorher prüfen, ob die Geräte weiterverwendet werden können. So kann das Gerät etwa privat verschenkt werden oder auf Online-Kleinanzeigen bzw. Tausch- oder Versteigerungsbörsen sowie in Second-Hand-Kaufhäusern noch einen Obolus einspielen – kurz: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, E-Geräte abzugeben und so eine Weiternutzung zu ermöglichen.
Wird das Gerät nicht einer Weiterverwendung zugeführt, dürfen die Geräte auf keinen Fall in der Restmülltonne (siehe Symbol mit der durchgestrichenen Tonne), aber auch nicht in der gelben Tonne, dem gelben Sack oder der Wertstofftonne entsorgt werden.
Bitte richtig entsorgen!
Nur wenn Elektro-Altgeräte richtig entsorgt und verwertet werden, können aus den Bestandteilen sogenannte Sekundärrohstoffe (Metalle, Kunststoffgranulate) erzeugt werden. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz.
Kommunale Annahmestellen (Wertstoffhöfe und Müllumladestationen)
E-Altgeräte dürfen deshalb nur an kommunalen Annahmestellen und beim Händler (siehe unten) oder bei Herstellern sowie zertifizierten Erstbehandlungsanlagen (Verwertungsanlagen) abgegeben werden.
Entsorgung in der Natur? NIEMALS!
E-Altgeräte dürfen nicht in der Natur entsorgt oder ausgeschlachtet werden – dies gefährdet die Umwelt und im Zweifel auch unmittelbar die Gesundheit, da gefährliche Inhaltsstoffe aus den E-Altgeräten in die Umwelt dringen können (etwa Quecksilber aus zerbrochenen Leuchtstoffröhren, PCB aus Kondensatoren, FCKW aus alten Kühlschränken, wenn der Kompressor entfernt wird, etc.).
Entsorgung in der Restmülltonne? Das ist verboten und kann teuer werden!
Werden E-Altgeräte über die Restmülltonne entsorgt, besteht das Risiko von Bränden, insbesondere bei E-Altgeräten mit Akkus bzw. Batterien, auch können schädliche Substanzen beim Bruch von Geräten austreten. Zudem gehen wertvolle Rohstoffe für das Recycling verloren.
Illegale Sammlung von E-Altgeräten? Bitte nicht!
Bei der Abgabe von Altgeräten an Personen, die ohne einen offiziellen Auftrag seitens der Kommune oder des Herstellers oder Händlers oder einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage E-Altgeräte annehmen, besteht die Gefahr eines illegalen Exports von E-Altgeräten. Eine Entsorgung oder Aufbereitung von E-Altgeräten insbesondere im Nicht-EU-Ausland erfolgt oft nach anderen – oft weit niedrigeren – als den in Deutschland gebräuchlichen Umwelt- und Sozialstandards, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit der Menschen vor Ort.
Geben Sie also niemals Ihr E-Altgerät an Personen, die ohne einen Auftrag seitens der Kommune oder der Hersteller/Vertreiber bzw. einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage E-Altgeräte annehmen. Vorsicht ist insbesondere auch bei Postwurfzetteln geboten, auf denen unbekannte Personen eine kostenlose Abholung von E-Altgeräten anbieten.
Wo können E-Altgeräte abgegeben werden?
Im Landkreis finden Sie folgende kommunalen Entsorgungseinrichtungen
Händler / Handel
Des Weiteren sind auch bestimmte Händler von E-Geräten zur Rücknahme von Altgeräten unter bestimmten Bedingungen verpflichtet:
• Händler mit einer Verkaufsfläche für E-Geräte von mindestens 400 m² sowie
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft E-Geräte anbieten. Diese müssen in folgenden Fällen Altgeräte aus privaten Haushalten annehmen:
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Kunden muss ein Altgerät des Kunden der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgenommen werden,
2. auf Verlangen des Kunden müssen Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgenommen werden; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines neuen E-Gerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Auch der
Onlinehandel
der über Lager- und Versandflächen in den oben genannten Größen verfügt, muss E-Altgeräte in dem oben genannten Umfang zurücknehmen. Bei der Auslieferung von neuen Kühlgeräten/Wärmeüberträgern, Großgeräten (Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) bzw. Bildschirmgeräten (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten) besteht die Pflicht der Rücknahme eines entsprechenden alten Geräts. Die Erfüllung der sonstigen Rücknahmepflichten muss der Online-Handel durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten.
Achtung! Altgeräte mit Batterien/Akku's
Besitzer von E-Altgeräten, die Batterien enthalten, haben die Pflicht, die Batterien, die nicht voll vom Altgerät umschlossen sind, zu entfernen und der Batteriesammlung zuzuführen. Das betrifft insbesondere (aber nicht ausschließlich) Batterien, die an Akkuschraubern, manchen Laptops und Staubsaugern angedockt sind. Ansonsten wird empfohlen, leicht entnehmbare Batterien aus dem Altgerät zu entfernen und der Batteriesammlung zuzuführen.
Sofern ein Altgerät im Gehäuse noch (z. B. verbaute) Batterien enthält, muss das Gerät am Wertstoffhof in separaten Behältnissen (in der Regel Gitterboxen) erfasst werden. Das Wertstoffhofpersonal wird Ihnen hier gern weiterhelfen!
Achtung! Altgeräte mit Lampen/Leuchtmitteln
Besitzer von E-Altgeräten, die Lampen enthalten, haben die Pflicht, die Lampen, sofern sie zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vom Gerät zu trennen. Die Lampen/Leuchtmittel sind im Falle von Gasentladungslampen und LED-Lampen bei der Lampenfraktion (E-Altgeräte) zu erfassen, Glühbirnen und Halogenlampen sind über den Restmüll zu entsorgen.
Übersicht: Kommunale Sammelstellen - Wertstoffhöfe und Müllumladestationen
Achtung! Nachtstromspeicherheizungen
Nachtstromspeicherheizungen enthalten in der Regel sechswertiges Chrom und/oder Asbest. Beide Stoffe gefährden, wenn sie in die Umwelt gelangen, die Gesundheit und die Natur, Asbest bereits durch das direkte Einatmen. Insofern müssen Nachtstromspeicherheizungen durch Fachpersonal ausgebaut und verpackt werden. Der fachmännische Ausbau und die Verpackung müssen entsprechend nachgewiesen werden. Andernfalls ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Betrieb XX) nicht zur unentgeltlichen Annahme verpflichtet. Alternativ muss nachgewiesen werden, dass die konkrete Heizung kein Asbest bzw. sechswertiges Chrom enthält.
Achtung! Persönliche Daten
Die kommunalen Sammelstellen, die E-Altgeräte annehmen, nehmen keine Datenlöschung, etwa von Computern, Digitalkameras oder externen Festplatten etc. vor. Die Löschung und sonstige Sicherung der Daten liegt in der Verantwortung des Endnutzers.
Brauchen Sie Hilfe? Dann schauen Sie hier: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Ansprechpartner/in
Abfallberatung
Ferdinand Brunnenmayer
Tel.: 08821 / 751-363
E-Mail: abfallberater@lra-gap.de
Markus Jung
Tel.: 08821 / 751-376
E-Mail: abfallberater@lra-gap.de





