Problemabfall / schadstoffhaltige Abfälle
Schadstoffmobil ist zur Sommersammlung wieder im Landkreis unterwegs
Vom 26. Juni bis 24. Juli 2026 kommt das Schadstoffmobil wieder zur Problemmüllsammlung in einige Märkte und Gemeinden des Landkreises. Dort können dann Problemabfälle wie zum Beispiel Lösungsmittel, Lackreste, Rostentferner und Reinigungsmittel kostenlos abgegeben werden, denn solche Abfälle gehören und dürfen nicht in den Restmüll oder andere Sammelcontainer. Das Schadstoffmobil ist dreimal jährlich im Landkreis unterwegs und nimmt schadstoffhaltige Abfälle entgegen und berät die Bürgerinnen und Bürger. Sofern möglich, sollten die Problemabfälle zuhause bereits vorsortiert werden. Dies erleichtert und beschleunigt die Abgabe der Abfälle beim Schadstoffmobil.
Abfuhrtermine
Die jeweiligen Sammeltermine des Schadstoffmobils (für das Frühjahr und den Herbst) in Ihrer Gemeinde entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender (Kalenderform) oder können Sie sich herunterladen
Falls der Termin in Ihrer Gemeinde nicht passt, können Sie auch in einer Nachbargemeinde innerhalb des Landkreises Garmisch-Partenkirchen anliefern. Problemmüll, der im Landkreis Garmisch-Partenkirchen angefallen ist, darf nicht in andere Landkreise verbracht werden! weder zu mobilen Sammlungen noch zu stationären Sammelstellen.
Infoblätter
Schadstoffhaltige Abfälle (Privat) welcher Problemmüll wird angenommen?
Schadstoffhaltige Abfälle (Gewerbe)
keine Dispersionswandfarben bei Problemmüll-Sammlung
Was gehört alles zum Problemabfall oder Sondermüll?
- Batterien, Geräteakkus
- Feuerlöscher (Pulver- und Halon-)
- Haushaltsreiniger, Abfluß- und Rohrreiniger, Metall- und Silberputzmittel, Entkalker, Waschmittelreste, Autopflegemittel
- Laborchemikalien und Gifte (u.a. cyanid- und arsenhaltige Substanzen)
- Lacke und Lasuren (in flüssiger Form), keine Dispersionswandfarben !!!
- Lösemittelhaltige Substanzen wie Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Pinselreiniger, Reinigungsbenzin, Spiritus, Terpetin, Kleber, Kalt- und Motorreiniger, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Verdünner, Fleck- und Rostentferner, Aceton, lösungsmittelhaltige Kosmetika wie Nagellack und -entferner
- Mineralöl (Kfz) in Kleinmengen, bis maximal 5 kg pro Sammlung
- Ölhaltige Abfälle (Ölfilter, Ölschlämme, Unterbodenschutz, Wachse auf Mineralölbasis)
- PCB-befüllte Kondensatoren (bis Herstellungsjahr 1983)
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aller Art (überlagerte Mittel und Reste)
- Quecksilberhaltige Abfälle (Schalter, Thermometer)
- Säuren, Laugen, Salze, verbrauchte Fotochemikalien, Bleichbäder, Beizmittel
- Spraydosen (mit Inhalt) mit FCKW, Propan, Butan als Treibgas
- Haus- und Sperrmüll
- Dispersionswandfarben und ausgetrocknete Lacke
- Altmedikamente
- Körperpflegemittel
- Eisen und Schrott
- Elektrogeräte
- Kfz-Akkus
- Autoteile
- Kfz-Reifen
- Windschutzscheiben
- Sonstige Glasabfälle
- Öfen
- Munition
- Sprengkörper
- Feuerwerkskörper
- Druckgasflaschen
- Asbestabfälle
- Tierkadaver
Leuchtstoffröhren / Energiesparlampen
Leuchtstoffröhren werden seit dem Inkrafttreten des Elektrogerätegesetzes nur mehr auf den Wertstoffhöfen, den Müllumladestationen und der Deponie angenommen, d. h. beim Schadstoffmobil können Leuchtsstoffröhren nicht mehr abgegeben werden.
Altöl
Altöl (unvermischt) ohne Herkunftsnachweis wird in Kleinmengen bis maximal 5 kg beim Schadstoffmobil zur Entsorgung angenommen. Größere Mengen sind über den Fachhandel zu entsorgen.


